Nutzungsbedingungen
Team Culture Pulse
Stand: 03 / 2026
emotival GmbH
Hauptstraße 15
65795 Hattersheim am Main
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133858
Geschäftsführung: Peter Kleinau
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Team Culture Pulse, eines digitalen Analyse- und Messinstruments der emotival GmbH (nachfolgend „Anbieterin“), durch den Kunden (nachfolgend „Kunde“). Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Der Team Culture Pulse ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur anonymen Erhebung und Visualisierung des emotionalen Teamklimas auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Methodik.
(3) Der Team Culture Pulse ist ein Orientierungsinstrument. Er ist kein Diagnosetool im klinischen oder arbeitsrechtlichen Sinne und kein Performance-Messinstrument. Die Ergebnisse stellen keine individuelle Bewertung einzelner Personen dar.
(4) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website der Anbieterin.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Nutzungspakete
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung auf der Plattform der Anbieterin und die Annahme dieser Nutzungsbedingungen zustande.
(2) Die Nutzung erfolgt auf Grundlage von Nutzungspaketen mit jeweils unterschiedlichem Leistungsumfang (z. B. Starter, Growth, Organisation). Der konkrete Umfang, insbesondere die Anzahl der enthaltenen Pulse-Durchläufe, ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungs- und Preisübersicht.
(3) Ein Pulse-Durchlauf umfasst die Durchführung einer Umfrage mit bis zu 500 Teilnehmenden.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Angaben bei der Registrierung vollständig und zutreffend sind.
§ 3 Nutzungsguthaben und Laufzeit
(1) Mit der Buchung eines Nutzungspakets erwirbt der Kunde ein Guthaben an Pulse-Durchläufen.
(2) Das Guthaben ist ab Buchung für einen Zeitraum von 36 Monaten gültig. Die Anbieterin informiert den Kunden spätestens 8 Wochen vor Ablauf des Guthabens per E-Mail. Nicht verbrauchte Pulse-Durchläufe können innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf auf Anfrage in Textform einmalig um 12 Monate verlängert werden. Der Kunde kann seine Pulse-Durchläufe in eigenem Tempo und nach eigenem Bedarf einsetzen.
(3) Eine automatische Verlängerung oder wiederkehrende Abrechnung findet nicht statt. Die Anbieterin informiert den Kunden rechtzeitig – in der Regel spätestens 8 Wochen vor dem rechnerischen Verbrauch seines Guthabens oder 12 Monate nach der letzten Buchung, je nachdem, was früher eintritt – per E-Mail über die Möglichkeit einer Aufstockung. Eine Verpflichtung zur Verlängerung oder Aufstockung besteht nicht.
(4) Das Vertragsverhältnis besteht, solange der Kunde über ein aktives Nutzungskonto verfügt. Der Kunde kann sein Nutzungskonto jederzeit in Textform (einschließlich E-Mail) kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter, aber nicht verbrauchter Pulse-Durchläufe besteht nicht, sofern die Anbieterin die Plattform vertragskonform bereitgestellt hat. Stellt die Anbieterin den Betrieb des Team Culture Pulse dauerhaft ein, erstattet sie dem Kunden den anteiligen Wert nicht verbrauchter Pulse-Durchläufe auf Basis des zum Buchungszeitpunkt geltenden Paketpreises.
(5) War die Plattform aufgrund eines von der Anbieterin zu vertretenden Umstands für mehr als 5 zusammenhängende Werktage nicht verfügbar, schreibt die Anbieterin dem Kunden auf Anfrage eine angemessene Anzahl zusätzlicher Pulse-Durchläufe als Kompensation gut.
§ 4 Vergütung
(1) Die Preise ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisübersicht auf der Website der Anbieterin.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Rechnungstellung erfolgt bei Buchung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§ 5 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Team Culture Pulse ein.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- a) keine automatisierten Abrufe, Scraping oder sonstige technische Maßnahmen zur systematischen Datenextraktion vorzunehmen,
- b) die Plattform nicht an Dritte zu überlassen oder Dritten den Zugang zu ermöglichen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist,
- c) keine Inhalte einzustellen, die rechtswidrig, diskriminierend oder beleidigend sind,
- d) seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Teilnehmenden seiner Pulse-Umfragen angemessen über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren und, soweit datenschutzrechtlich erforderlich, die notwendigen Einwilligungen einzuholen.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 98 % im Jahresmittel an, berechnet ohne angekündigte Wartungsfenster.
(2) Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 3 Werktage im Voraus angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) durchgeführt.
(3) Der Kunde ist für die Bereitstellung der auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, aktueller Webbrowser) selbst verantwortlich.
(4) Störungen sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Daten und Datenschutz
(1) Die Umfrage des Team Culture Pulse ist so konzipiert, dass die inhaltlichen Antworten nicht einzelnen identifizierbaren Personen zugeordnet werden können. Technisch bedingte Verarbeitungen (z. B. IP-Adressen im Rahmen der Servernutzung) erfolgen ausschließlich zur Bereitstellung und Sicherheit des Dienstes und werden nicht mit den Umfrageergebnissen verknüpft. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Verhältnis zu seinen Mitarbeitenden oder sonstigen Teilnehmenden, insbesondere für die Information der Teilnehmenden gemäß Art. 13/14 DSGVO.
(3) Die aggregierten Ergebnisdaten verbleiben beim Kunden. Die Anbieterin ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten in nicht auf den Kunden rückführbarer Form zu Zwecken der Produktverbesserung, Forschung und statistischen Auswertung zu verwenden. Die Anonymisierung erfolgt so, dass weder auf einzelne Kundenorganisationen noch auf einzelne Teilnehmende rückgeschlossen werden kann. Eine Veröffentlichung von Ergebnissen mit Bezug zu identifizierbaren Organisationen bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
(4) Nach Beendigung des Vertrags bewahrt die Anbieterin die Ergebnisdaten des Kunden für einen Zeitraum von 90 Tagen auf, in dem der Kunde seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) exportieren kann. Die Anbieterin weist den Kunden bei Vertragsbeendigung auf diese Frist hin. Nach Ablauf der 90 Tage werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Funktionsänderungen und Preisänderungen
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, den Team Culture Pulse weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu verbessern.
(2) Nimmt die Anbieterin Änderungen vor, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang wesentlich einschränken, informiert sie den Kunden hierüber mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(3) Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen. Bereits erworbene Pulse-Durchläufe bleiben von Preisänderungen unberührt.
(4) Die Anbieterin wird wesentliche Preisänderungen mindestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf der Website und per E-Mail an bestehende Kunden kommunizieren.
§ 9 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Nutzungspaket gezahlten Nettovergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterbringung oder verzögerte Erbringung von Leistungen, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Störungen der IT-Infrastruktur). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [Ort einfügen], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
